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Nutzungsrecht
Die Inhalte dieser Website sind frei nutzbar und dienen ausschließlich der Information. Es kommen durch die Nutzung der Auswahlmöglichkeiten der Website keinerlei Rechtsgeschäfte zwischen der Eigentümerin und den Nutzern zu Stande. Die weitere Vorgangsweise zwischen Anbietern und Nutzern und der mögliche spätere Abschluss von Aufträgen zwischen Anbietern und Nutzern liegen im ausschließlichen Ermessen der Nutzer.
Ihr Schutz
Ich nehme den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und halte mich strikt an die Regeln der Datenschutzgesetze. Personenbezogene Daten werden auf dieser Webseite nur im notwendigen Umfang erhoben. In keinem Fall werden die erhobenen Daten verkauft oder aus anderen Gründen an Dritte weitergegeben außer zu Zwecken, zu denen ich gesetzlich verpflichtet bin, bzw. die für die Notwendigkeit der ordentlichen Kaufmännischen Pflichten gehören. Diese sind beispielsweise: Eingabe personenbezogener Daten in ein verschlüsseltes CRM System zur Dokumentation, für Finanzbehörden und Steuerberatung. Die nachfolgende Erklärung gibt Ihnen einen Überblick darüber, wie ich diesen Schutz gewährleiste und welche Art von Daten zu welchem Zweck erhoben werden.
Personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Darunter fallen Informationen wie z.B. Ihr richtiger Name, Ihre Anschrift und Ihre Telefonnummer. Informationen, die nicht direkt mit Ihrer wirklichen Identität in Verbindung gebracht werden – wie z.B. favorisierte Webseiten oder Anzahl der Nutzer einer Seite – sind keine personenbezogenen Daten.
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- Referrer URL (die zuvor besuchte Seite)
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Diese Daten sind nicht bestimmten Personen zuordenbar, also keine personenbezogenen Daten. Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen. Ich treffe angemessene technische und organisatorische Vorkehrungen für die Sicherheit der Daten.
Cookies
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Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in diesem Zusammenhang sind Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO und Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO. Unser berechtigtes Interesse ist die Verwaltung der eingesetzten Cookies und ähnlichen Technologien und der diesbezüglichen Einwilligungen.
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist weder vertraglich vorgeschrieben noch für den Abschluss eines Vertrages notwendig. Sie sind nicht verpflichtet die personenbezogenen Daten bereitzustellen. Wenn Sie die personenbezogenen Daten nicht bereitstellen, kann ich ihre Einwilligungen nicht verwalten.
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Sie haben jederzeit das Recht auf kostenlose Auskunft über die bezüglich Ihrer Person gespeicherten Daten, deren Herkunft und Empfänger sowie den Zweck der Speicherung. Sie können natürlich jederzeit eine etwaige Zustimmung zur Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten widerrufen.
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Ich übernehme keine Haftung für Aktualität, Vollständigkeit oder Korrektheit der bereitgestellten Inhalte und Informationen. Außerdem behalte ich mir das Recht vor, laufend Inhalte zu ändern oder anzupassen. Inhalte und Angaben auf dieser Website sind ohne Gewähr. Alle angegebenen Angebote sind unverbindlich. Emails und personenbezogene Daten die über diese Webseite eingehen werden vertraulich behandelt. Ihre personenbezogene Daten dienen nur der internen Verwendung und werden nicht an Dritte weitergegeben, verkauft oder vermietet.
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Copyright & Bildnachweise
Der Inhalt dieser Homepage ist urheberrechtlich geschützt. Die Informationen sind nur für die persönliche Verwendung bestimmt. Jede weitergehende Nutzung insbesondere die Speicherung in Datenbanken, Vervielfältigung und jede Form von gewerblicher Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte – auch in Teilen oder in überarbeiteter Form – ohne Zustimmung des Website-Inhabers – Claudia Webersinke – ist untersagt.
Die verwendeten Symbolfotos auf dieser Webseite unterliegen dem Copyright des jeweiligen Fotografen: Bildnachweis: Matteo Vistocco on Unsplash, visuals on Unsplash, Brooke Cagle on Unsplash
Änderungen dieser Erklärung
Justus Klug behält sich vor, diese Datenschutzrichtlinie zu jeder Zeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu ändern.
AGB:
1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem/der Auftraggeber*in (Kund*in) und dem/der Auftragnehmer (Unternehmensberater) – im Folgenden wird nur die Bezeichnung Auftragnehmer verwendet – gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder der Auftraggeberin sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung
2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
2.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm/ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und der Auftraggeberin.
2.3 Der/die Auftraggeber*in verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der/die Auftraggeber*in wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der Auftragnehmer anbietet.
3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers, der Auftraggeberin / Vollständigkeitserklärung
3.1 Der/die Auftraggeber*in garantiert, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem/ihrem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
3.2 Der/die Auftraggeber*in wird der Auftragnehmer auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.
3.3 Der/die Auftraggeber*in garantiert, dass dem Auftragnehmer auch ohne deren besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der Beraterin bekannt werden.
3.4 Der/die Auftraggeber*in garantiert, dass seine/ihre Mitarbeiter:innen und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers von dieser informiert werden.
4. Sicherung der Unabhängigkeit
4.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
4.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter*innen des Auftragnehmers zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers/der Auftraggeberin auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.
5. Sicherung der Leistung
5.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers/der Auftraggeberin anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
5.2 Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch Der Auftragnehmer wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist Der Auftragnehmer unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen.
5.3 Kann ein Termin vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin nicht wahrgenommen werden, bemüht sich der Auftragnehmer, einen Alternativtermin innerhalb von sechs Monaten zu benennen. Gelingt dies, so sind zum vereinbarten Honorar lediglich die anfallenden Mehrkosten zusätzlich zu zahlen. Kann kein Alternativtermin vereinbart werden, sind bei Absagen innerhalb von zwei bis vier Wochen vor der Durchführung 50 Prozent, bis zu 13 Tage oder weniger vor Trainingsbeginn 75 Prozent des Honorars zuzüglich Kosten gemäß Ziffer 9. zu zahlen.
6. Schutz des geistigen Eigentums
6.1 Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer und seinen Mitarbeiter*innen und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer. Sie dürfen vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber/die Auftraggeberin ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
6.2 Der Verstoß des Auftraggebers/der Auftraggeberin gegen diese Bestimmungen berechtigt Der Auftragnehmer zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
7. Haftung / Schadenersatz
7.1 Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber/der Auftraggeberin für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von dem Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen.
7.2 Schadenersatzansprüche des Auftraggebers/der Auftraggeberin können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
7.3 Der Auftraggeber/die Auftraggeberin hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.
7.4 Sofern der Auftragnehmer das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer diese Ansprüche an den Auftraggeber/die Auftraggeberin ab. Der Auftraggeber/die Auftraggeberin wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
8. Geheimhaltung / Datenschutz
8.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über all seine zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, sowie jedwede Information, die sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers/der Auftraggeberin erhält.
8.2 Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihr im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klient*innen des Auftraggebers/der Auftraggeberin, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
8.3 Der Auftragnehmer ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertreter*innen, denen sie sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für dessen Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
8.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
8.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine anvertrauten personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber/die Auftraggeberin leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
9. Honorar
9.1 Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der Auftragnehmer ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber/der Auftraggeberin und des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig.
9.2 Der Auftragnehmer wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
9.3 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin zusätzlich zu ersetzen.
9.4 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers/der Auftraggeberin liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer, so behält der Auftragnehmer den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
9.5 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist Der Auftragnehmer von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
10. Elektronische Rechnungslegung
10.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber/der Auftraggeberin Rechnungen in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber/die Auftraggeberin erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch Der Auftragnehmer ausdrücklich einverstanden.
11. Dauer des Vertrages
11.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts und der entsprechenden Rechnungslegung.
11.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,
✓ Wenn eine Vertragspartei wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt, oder
✓ wenn eine Vertragspartei nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät, oder
✓ wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität einer Vertragspartei, über die kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und diese auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlungen leistet, noch vor Leistung des Auftragnehmers eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse der anderen Vertragspartei bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben, und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
12.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von dieser Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
12.3 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers zuständig.
(1) Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediator*innen (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren*innen oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.
(2) Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberater*innen, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.